Ausgewogen und gesund kochen
Für einen gesunden Lifestyle bieten wir wieder Kochkurse für Typ2-Diabetiker und Übergewichtige an.
Unser Diätkoch und Ernährungsberater Roman Inauen kocht mit Ihnen einfache, leckere Menüs mit saisonalen und regionalen Produkten für eine vollwertige, ausgewogene und gesunde Ernährung. Die Kurse dauern von 16:00 bis ca. 22:00 Uhr:
neue Daten folgen
Ort: Migros Klubschulgebäude, Bahnhofplatz 2, 9001 St. Gallen, Küche ZG 10.
ANMELDUNG
Bitte melden Sie sich für die Kochkurse entweder telefonisch 071 223 67 67 oder per E-Mail info@diabetesostschweiz.ch an. Die Teilnehmeranzahl ist auf maximal 10 Teilnehmer pro Kurs beschränkt. Melden Sie sich frühzeitig an!
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
a. Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin
Wenn Sie bereits verbindlich zu einem Kochkurs angemeldet sind, aber nicht teilnehmen können, stehen Ihnen umfangreiche Möglichkeiten zur Verfügung:
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Benennung eines Vertreters
Bis unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung können Sie für sich einen Vertreter benennen. Dafür entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
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Umbuchung auf anderen Termin
Wenn Sie auf einen anderen Termin umbuchen möchten, entstehen Ihnen dafür bis 14 Tage vor dem Kochkursbeginn keine zusätzlichen Kosten. Im Falle einer Umbuchung, die weniger als 14 Tage vor Kochkursbeginn auf Ihre Veranlassung erfolgt, sind wir berechtigt, uns dadurch entstandene Kosten geltend zu machen.
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Rücktritt vom Vertrag
Bis 14 Tage vor dem Kochkursbeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 14 Tage vor dem Kochkursbeginn oder erscheint der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht ohne abgesagt zu haben, werden wir die Kurskosten nicht zurückerstatten.
b. Absage eines Kochkurses durch die diabetesostschweiz
Wir behalten uns vor, den Kochkurs bei Vorliegen wichtiger Gründe zu stornieren. Zu diesen Gründen gehört eine zu geringe Teilnehmerzahl oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, wie die Erkrankung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin oder höhere Gewalt. Bereits entrichtete Zahlungen werden dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die diabetesostschweiz sind dagegen ausgeschlossen, ausser im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
